Digitalisierung in der stationären Pflege – Mit ILPER-Elektronik auf dem neuesten Stand

Eine Bewohnerin drückt den Rufknopf einer Lichtrufanlage. Solche Rufsysteme sind in Pflegeheimen vorgeschrieben und müssen gemäß DIN VDE 0834 von Fachpersonal geplant und installiert werden .

Die Bundesregierung und mehrere Bundesländer unterstützen Pflegeeinrichtungen mit speziellen Förderprogrammen, um die Digitalisierung in der stationären Pflege voranzubringen. Davon profitieren insbesondere Projekte wie die Modernisierung von Rufanlagen (Lichtruf-/Schwesternrufsysteme) und anderen Kommunikationssystemen in Pflegeheimen. Im Folgenden finden Entscheider in Pflegeeinrichtungen einen Überblick über aktuelle Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene, inklusive Fördergegenstand, Voraussetzungen und Antragstellung.

Bundesweite Förderprogramme

Digitalisierung in der Pflege (§ 8 Abs. 8 SGB XI, Pflegepersonal-Stärkungsgesetz)

Name und Ziel: Auf Basis des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) stellt die Pflegeversicherung ein Förderprogramm für die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen bereit. Ziel ist es, Pflegekräfte durch digitale und technische Ausrüstung im Alltag spürbar zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern . Gefördert werden z. B. digitale Pflege- und Dokumentationssysteme, die interne Vernetzung (WLAN, Tablets) oder moderne Rufanlagen, die den Arbeitsablauf optimieren.

Antragsberechtigte: Alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (also vollstationäre Pflegeheime ebenso wie Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) können einen Antrag stellen. Träger können bei mehreren Einrichtungen sogar einen Sammelantrag einreichen.

Förderhöhe: Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss von bis zu 40 % der investierten Summe, maximal 12.000 € pro Pflegeeinrichtung. Dieser Höchstbetrag kann bei Bedarf auf mehrere Digitalisierungsmaßnahmen aufgeteilt werden – etwa die Anschaffung einer Rufanlage und zusätzlicher Software, inklusive Schulungen zur Nutzung.

Bedingungen: Jede Einrichtung kann die Bundesförderung nur einmal in Anspruch nehmen. Förderfähig sind ausschließlich Sachinvestitionen in digitale oder technische Ausrüstung (einschließlich erforderlicher Software/Lizenzen und Implementierungskosten wie Installation oder Netzwerkaufbau).

Wichtig für Rufanlagen: Sie müssen den geltenden technischen Standards entsprechen (in Pflegeheimen gilt z. B. DIN VDE 0834 für Rufanlagen). Die Förderung deckt nur einen Teil der Kosten (40 %), die restlichen Mittel muss die Einrichtung selbst tragen. Geleistet wird der Zuschuss nachträglich gegen Nachweis der Ausgaben und Inbetriebnahme.

Laufzeit und Fristen: Ursprünglich war das Programm bis 2021 befristet, wurde aber per Gesetz verlängert. Aktuell steht die Förderung von 2019 bis 31. Dezember 2030 zur Verfügung. Einrichtungen, die den Zuschuss bisher nicht beantragt haben, können dies voraussichtlich bis Ende 2030 tun. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen, um die Planung und Umsetzung (z. B. einer neuen Rufanlage) rechtzeitig abzuschließen.

Antragstellung: Der Antrag ist formlos bei einer Pflegekasse zu stellen – üblicherweise bei der Pflegekasse, die an den Pflegesatzverhandlungen der Einrichtung beteiligt ist (das kann z. B. die AOK, ein Ersatzkassenverband oder ein Landesverband der Pflegekassen sein). Viele Kassen stellen ein einheitliches Antragsformular online bereit. Im Antrag müssen u. a. die geplanten Anschaffungen beschrieben und ihre Ziele (Entlastung der Pflege, Verbesserung der Abläufe) dargelegt werden. Nach Bewilligung sind die Mittel zweckgebunden einzusetzen; die Pflegekasse zahlt den Zuschuss aus, sobald Rechnungen und Verwendungsnachweise für die beschafften digitalen Systeme vorgelegt wurden.

Förderprogramme der Bundesländer (Auswahl)

Neben dem bundesweiten Programm bieten einige Bundesländer eigene Förderinitiativen, die für Pflegeheime relevant sind – teils branchenoffen für KMU, teils speziell für die Pflege. Hier eine Auswahl:

  • Nordrhein-Westfalen – Mittelstand Innovativ & Digital (MID): NRW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – und damit auch privatgewerbliche Pflegeheime – bei Digitalisierungsprojekten. Über MID-Digitalisierung können z. B. externe Dienstleister für die Einführung neuer Technik (Software, Vernetzung, ggf. intelligente Rufsysteme) gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Digitalisierungsgutschein) von bis zu 15.000 € je Projekt. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in NRW. Die Antragstellung erfolgt online beim Projektträger Jülich; Anträge sind laufend möglich (keine feste Frist).
  • Bayern – “Digitalpakt Pflege” (HighCare Agenda Bayern): Der Freistaat Bayern hat Ende 2024 eine Digitalisierungsoffensive in der Pflege bis 2029 angekündigt. Kernpunkt ist der Digitalpakt Pflege ab 2025, mit dem stationäre Pflegeeinrichtungen gezielt bei Investitionen in digitale Infrastruktur unterstützt werden sollen. Geplant sind etwa eine 100 %-WLAN-Ausstattung aller Heime und der Einsatz moderner Technologien (z. B. KI-gestützte Dokumentation). Im Rahmen dieses Pakets dürfte auch die Modernisierung von Rufanlagen förderfähig sein. Details zu Förderhöhe und Antrag sollen mit Start des Programms 2025 veröffentlicht werden. Pflegeheime in Bayern sollten diese Initiative im Blick behalten, da voraussichtlich Landesmittel für Digitalisierungsvorhaben bereitgestellt werden.
  • Brandenburg – Brandenburg-Kredit Pflege: Brandenburg bietet kein Zuschussprogramm, aber ein attraktives zinsvergünstigtes Darlehen über die Investitionsbank des Landes (ILB). Mit dem Brandenburg-Kredit Pflege können Träger den Neu- oder Ausbau von Pflegeeinrichtungen finanzieren – von baulichen Maßnahmen bis zur Ausstattung. Die Darlehenshöhe liegt je nach Vorhaben zwischen 50.000 € und 2.000.000 €. Damit lassen sich auch umfassende Modernisierungen (etwa die komplette Erneuerung eines Ruf- und Kommunikationssystems beim Umbau eines Altenheims) realisieren. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, mit zinssubventionierter Phase. Anträge stellen die Träger direkt bei der ILB; das Programm ist laufend verfügbar.
  • Thüringen – Digitalbonus Thüringen: Ähnlich wie andere Bundesländer fördert Thüringen die digitale Transformation von KMU über einen Digitalbonus. Antragsberechtigt sind Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (dazu zählen auch freie Wohlfahrtsträger mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb). Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Digitalisierung von Prozessen – einschließbar wären z. B. ein neues digitales Pflegekommunikationssystem oder die Vernetzung von Rufanlagen mit mobilen Endgeräten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % (max. 15.000 €) der Ausgaben. Die Mindestausgabensumme liegt bei 5.000 €. Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden; das Programm läuft vorerst bis Ende 2025 (mit EU-Fördermitteln).
  • Berlin – Digitalprämie Berlin: Berlin hatte ein Förderprogramm für KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, das Digitalisierungsvorhaben bis 17.000 € bezuschusst hat. Viele kleine und mittlere Pflegeheime konnten hierüber IT-Lösungen, Tablets oder Rufanlagen mitfinanzieren. Allerdings sind die Mittel derzeit ausgeschöpft – neue Anträge konnten Stand 2023 nicht mehr gestellt werden. Es ist möglich, dass das Land Berlin eine Neuauflage oder Anschlussförderung anbietet; interessierte Einrichtungen sollten die Förderseite der Investitionsbank Berlin im Auge behalten.

Hinweis: Darüber hinaus existieren weitere regionale Digitalisierungs-Förderprogramme (z. B. Digitalisierungsprämien in Baden-Württemberg, Hessen, etc.), die auch von Pflegeheimbetreibern genutzt werden können. Da die Bedingungen (Förderquote, Laufzeit) variieren und teils begrenzt budgetiert sind, lohnt sich stets ein aktueller Blick auf die Förderangebote des jeweiligen Bundeslandes.

Fazit und Vorgehensweise

Die Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben in Pflegeeinrichtungen wird politisch gefördert, um Personal zu entlasten und die Pflegequalität zu steigern. Insbesondere das Bundesprogramm nach dem PpSG bietet einen unkomplizierten Einstieg: Pflegeheime erhalten einmalig bis zu 12.000 € Zuschuss für Investitionen in Technik – vom Pflege-Dokumentationssystem bis zur Notrufanlage. Ergänzend stehen auf Landesebene Fördermittel oder günstige Kredite bereit, die Projekte wie die Modernisierung von Lichtrufanlagen weiter unterstützen können. Entscheider sollten zunächst prüfen, ob sie den Bundeszuschuss bereits ausgeschöpft haben. Falls nein, ist dies meist der erste Schritt. Anschließend kann man zusätzliche Landesmittel beantragen, sofern verfügbar, um eine höhere Investitionssumme abzudecken oder weitere Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen. Wichtig bei der Planung ist, alle Förderbedingungen zu beachten – z. B. technische Normen (wie DIN VDE 0834 bei Rufanlagen) oder Fristen für die Antragseinreichung. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Beratung durch die Pflegekasse oder entsprechende Förderberatungsstellen. Mit Hilfe der genannten Programme lassen sich Digitalisierungsvorhaben in der stationären Pflege deutlich finanziell erleichtern – ein entscheidender Anreiz, jetzt in moderne Ruf- und Kommunikationssysteme zu investieren.

Weitere Informationen und Förderquellen

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